Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Spikesetserve, Inhaber Lukas Widmer, Gewerbepark 45, 9615 Dietfurt SG (nachfolgend „Spikesetserve" oder „wir") und der jeweiligen Auftraggeberin bzw. dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeberin"). Massgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.
1. Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen Spikesetserve und der Auftraggeberin über Foto-, Video- und Content-Produktion, Beratung sowie zugehörige Leistungen, soweit im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB der Auftraggeberin werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Änderungen dieser AGB werden der Auftraggeberin mit angemessener Frist mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn nicht innert 30 Tagen widersprochen wird.
2. Leistungen
- Spikesetserve erbringt insbesondere folgende Leistungen: Foto-Reportagen, Video- und Reel-Produktion, Highlight- und Eventclips, redaktioneller Content, Beratung sowie damit zusammenhängende Vor- und Nachbereitungsarbeiten.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung bzw. dem unterzeichneten Einzelvertrag.
- Spikesetserve ist berechtigt, zur Auftragserfüllung qualifizierte Subunternehmer beizuziehen, soweit dies dem Vertragszweck nicht entgegensteht.
3. Vertragsschluss
- Angebote von Spikesetserve sind freibleibend und gelten, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellung.
- Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Spikesetserve oder mit dem Beginn der Leistungserbringung zustande, sofern die Auftraggeberin den Auftrag vorgängig in Text- oder Schriftform erteilt hat.
4. Mitwirkung der Auftraggeberin
- Die Auftraggeberin stellt rechtzeitig alle für die Auftragserfüllung notwendigen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Akkreditierungen und Freigaben bereit (insbesondere Spielpläne, Hallenzugang, Persönlichkeitsrechte-Freigaben Dritter).
- Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückzuführen sind, verlängern die vereinbarten Termine entsprechend. Mehraufwand wird zum jeweiligen Tagessatz verrechnet.
5. Preise & Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise in Schweizer Franken (CHF), zzgl. allfälliger gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- Auslagen (Reise, Verpflegung, Eintritte, Speichermedien, Lizenzgebühren) werden, sofern nicht pauschal abgegolten, gegen Beleg weiterverrechnet.
- Rechnungen sind innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei grösseren Aufträgen kann eine Anzahlung von bis zu 50 % verlangt werden.
- Bei Zahlungsverzug ist Spikesetserve berechtigt, einen Verzugszins von 5 % p.a. (Art. 104 OR) sowie angemessene Mahngebühren zu verlangen.
6. Termine, Lieferzeiten & Höhere Gewalt
- Vereinbarte Termine werden nach besten Kräften eingehalten; sie sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Fixtermin bezeichnet werden.
- Bei Ereignissen höherer Gewalt (z.B. Krankheit, behördliche Massnahmen, Streiks, Naturereignisse, technische Ausfälle bei Dritten) sind die Pflichten beider Parteien für die Dauer des Ereignisses und einer angemessenen Anlaufzeit ausgesetzt.
7. Abnahme & Korrekturschleifen
- Im Auftrag werden — sofern nicht anders vereinbart — bis zu zwei Korrekturschleifen für inhaltliche Anpassungen am gelieferten Material eingeschlossen. Weitere Korrekturen werden nach Aufwand zum jeweiligen Tagessatz verrechnet.
- Wird das gelieferte Material nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich gerügt, gilt es als abgenommen.
8. Nutzungs- und Urheberrechte
- Spikesetserve bleibt Urheberin sämtlicher im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (Art. 6 ff. URG).
- Die Auftraggeberin erhält — vorbehältlich der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung — die im Einzelvertrag definierten Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, gilt ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung des Materials für die im Briefing definierten Kanäle und Zwecke (insbesondere eigene Social-Media- Kanäle, Website und Pressearbeit der Auftraggeberin).
- Eine Weitergabe an Dritte (insbesondere Sponsoren, Partner, Medien) sowie eine Bearbeitung des Materials bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
- Die Urheberbezeichnung (insb. Bildcredit „Spikesetserve" oder „Foto: Lukas Widmer / Spikesetserve") ist bei Veröffentlichungen — wo medienüblich — anzubringen.
9. Persönlichkeitsrechte & Recht am eigenen Bild
- Die Auftraggeberin stellt sicher, dass die für die Aufnahmen erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen vorliegen bzw. dass eine entsprechende Akkreditierung des Veranstalters die Aufnahmen abdeckt (Art. 28 ZGB).
- Sind Minderjährige betroffen, liegt die Einholung der Einwilligung der gesetzlichen Vertretung bei der Auftraggeberin bzw. beim Veranstalter.
- Spikesetserve haftet nicht für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, die auf eine fehlende Mitwirkung der Auftraggeberin zurückzuführen ist.
10. Referenznennung
Spikesetserve ist berechtigt, die Auftraggeberin sowie das im Rahmen des Auftrags erstellte Material zu Referenz- und Eigenwerbezwecken (z.B. Portfolio, Website, Social Media) zu verwenden, sofern die Auftraggeberin dem nicht aus berechtigten Gründen schriftlich widerspricht.
11. Stornierung & Verschiebung
- Bei Stornierung durch die Auftraggeberin werden folgende Pauschalen fällig:
- bis 14 Tage vor Termin: 25 % der vereinbarten Vergütung;
- 13 bis 4 Tage vor Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung;
- weniger als 4 Tage vor Termin: 100 % der vereinbarten Vergütung.
- Eine Verschiebung auf einen Ersatztermin ist möglich, sofern Kapazitäten verfügbar sind; bereits angefallener Mehraufwand wird verrechnet.
12. Gewährleistung
- Spikesetserve erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt einer professionellen Dienstleisterin. Eine bestimmte Anzahl gelungener Aufnahmen, ein bestimmter kreativer Erfolg oder eine bestimmte Reichweite werden nicht zugesichert.
- Offensichtliche Mängel sind innert 14 Tagen nach Lieferung zu rügen; danach gelten die Leistungen als vertragsgemäss erbracht.
- Bei begründeter Mängelrüge hat Spikesetserve das Recht auf Nachbesserung. Eine Wandelung oder Minderung ist erst nach erfolglosem Nachbesserungsversuch zulässig.
13. Haftung
- Spikesetserve haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen, mit Ausnahme von Personenschäden.
- Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Für Datenverlust haften wir nur, soweit die Auftraggeberin angemessene Sicherungen vorgenommen hat.
- Die Haftung pro Schadensfall ist auf den Auftragswert begrenzt, mindestens jedoch auf CHF 5'000, soweit gesetzlich zulässig.
14. Vertraulichkeit & Datenschutz
- Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht ohne Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
- Für die Bearbeitung von Personendaten gilt unsere Datenschutzerklärung.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
16. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
- Auf alle Verträge zwischen Spikesetserve und der Auftraggeberin findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Verweisungen und des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Dietfurt SG bzw. das am Sitz von Spikesetserve zuständige Gericht im Kanton St. Gallen.
Stand: 28. Juni 2026. Diese AGB werden bei Bedarf aktualisiert; massgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.